Neue Informationspflichten für Onlinehändler

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Publiziert in News
Jan 17, 2016 Schreiben Sie den ersten Kommentar!
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Ab dem 09.01.2016 ändern sich die gelten Informationspflichten für alle Onlinehändler im B2C-Geschäft. Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung) wurde geändert.

Demnach muss ab sofort ein Link auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung sowie die Betreiber E-Mailadresse "leicht zugänglich" im Shop angegeben werden. Dies ist z.B. im Impressum oder in den AGB sinnvoll, solange diese die ganze Zeit im Shop aufrufbar sind.

Der Link lautet wie folgt: ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Gelesen 5723 mal Letzte Änderung am Sonntag, 17 Januar 2016 09:15

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